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Wege zum Ziel

Um möglichst viele der angestrebten Ziele erreichen zu können, bedarf die Wandervogel-Stiftung der Hilfe und Unterstützung. Wir wollen dabei insbesondere diejenigen ansprechen, die selbst in ihrer Jugend durch Wandervogel-, Pfadfinder- oder bündische Gruppen geprägt wurden sind, aber auch all die, denen die Jugend am Herzen liegt und die fordernde und

fördernde und vorallem die ganzheitliche und naturbezogene Erlebniswelt und Pädagogik des Wandervogels gefällt.

Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten:

Zuwendungen und Spenden

Hierbei kann die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen, aber insbesondere auch einzelne oder besondere Projekte unterstützt werden. Spenden können Sie durch die Überweisung eines beliebigen Geldbetrages mit dem Stichwort “Spende“ auf unser Konto. Ggf. auch der Hinweis auf ein bestimmtes Projekt oder eines bestimmten Zweckes.

Die Wandervogel-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, deshalb können Spendenbeträge steuerlich abgesetzt werden. Nach Eingang einer Spende erhält der Spender von uns unaufgefordert eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Zustiftungen

Der Grundstein ist gelegt, der Anfang gemacht. Die vielfältigen Möglichkeiten der Jugendförderung und die weitgesteckten Ziele kann die Stiftung jedoch nur mit Unterstützung durch weitere Stifter erreichen.

Das Zustiften geht ganz einfach. Zustifter wird man durch Überweisung eines Betrages von mindestens 200 € mit dem Stichwort „Zustiftung“ auf das Konto der Wandervogel-Stiftung. Dieses Geld fließt dem Stiftungskapital zu und wird sicher und dauerhaft wertbeständig angelegt. D.h. von diesem Geld können nur die Zinsen für Stiftungsprojekte verwendet oder ggf. dem Stiftungszweck entsprechende Immobilen erworben werden.

Nach oben sind in der Höhe der Beträge keine Grenzen gesetzt und selbstverständlich können auch Immobilien gestiftet werden. Eine steuerliche Bescheinigung wird Ihnen unaufgefordert zugeschickt. Bei größeren Beträgen kann eine Zustiftung steuerlich auch über mehrere Jahre in Teilbeträgen geltend gemacht werden. Selbstverständlich sind auch mehrere Zustiftungen der gleichen Person möglich, sowie auch Zustiftungen von Firmen oder anderen Organisationen.

Damit das alles richtig funktioniert, sprechen Sie uns am besten vorher an, oder füllen Sie das Formular „Stifter werden“ aus, das Sie von der Stiftungsseite herunterladen können oder auf Anfrage zugeschickt bekommen.

Vererben

Damit etwas bleibt…

So mancher macht sich Gedanken; Was bleibt am Ende, was geschieht mit dem liebgewonnenen Besitz, was wird aus dem Andenken an die eigene Person. Viele derjenigen, die sich ihr ganzes Leben in den Jugendbünden engagiert haben, sind am Ende dennoch alleine. Oftmals sogar ohne Bezug zum eigenen Bund, den es vielleicht nicht mehr gibt, oder der sich sehr  verändert hat.

 

                                                                                 

Dann stellen sich die Fragen. Wer kümmert sich um die Beerdigung, wer pflegt einmal das Grab? Bleiben Erinnerungen?! Gibt es eine Erinnerungswerk, vielleicht ein Buch, eine Gedenkstätte oder einen Ort an dem der Name lebendig bleibt, wie z.B. im Weinbacher  Wandervogellandheim, wo es in Erinnerung an den Liedschöpfer und Maler Adam Hofmeister, ein Hofmeisterhaus gibt.

Um all das kann sich die Wandervogel-Stiftung kümmern, denn sie kann einen kleinen Teil ihrer Vermögenserträge dazu verwenden, in angemessener Weise das Andenken von Stiftern, Zustiftern und wesentlicher Personen der Jugendbünde zu ehren und deren Gräber zu pflegen. Das ist also keine Sache die nur auf mündlicher Verabredung bestehen muß, sie kann auch vertraglich festgelegt werden.

Da die Wandervogel-Stiftung überbündisch und nicht regional begrenzt tätig ist, ergeben sich viele Möglichkeiten. Zudem orientiert sich die Wandervogel-Stiftung an jugendbewegten Werten und Ideen und nicht am jeweils vorherrschenden und oft wechselnden Zeitgeist, was Verläßlichkeit und Dauerhaftigkeit garantiert.

Zustifter der Wandervogel-Stiftung kann man auch durch Vererben werden. Das kann z.B. auch nur einen bestimmten Teil des Besitzes betreffen, z.B. eine Lebensversicherung, ein Sparkonto oder eine Immobilie. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung könnte z.B. zugunsten der Jugend weitergenutzt werden, als Stadtheim, als günstige Studenten-WG oder verschafft der Stiftung Einnahmen durch die Mieterträge. Wenn man hier etwas tun will, ist es unerlässlich ein handgeschriebenes oder ein notarielles Testament zu verfassen, denn ohne persönliche Ordnung des Nachlasses gilt die gesetzliche Erbfolge, dann erben Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten usw.

Mitglieder des Stiftungskuratoriums oder Stiftungsrates stehen gerne für Gespräche und Beratung, selbstverständlich diskret und ergebnisoffen zur Verfügung. Sprechen Sie, sprich Du uns an!

Stiftungskonto:

Volksbank Mittelhessen Kto Nr. 819 299 04 BLZ 513 900 00

IBAN: DE84 5139 0000 0081 9299 04 • BIC: VBMHDE5F

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